SATZUNG
des Fußball-Stammtisch Stock-Car-Club Osterhofen
§ 1 Der FS Stock-Car-Club Osterhofen wurde im Februar 1988 zu folgenden Zwecken gegründet:
Den Stock-Car-Club Osterhofen auf dem Fußballplatz zu vertreten.
Hobbyfußballern die Möglichkeit zu bieten, Fußball zu spielen, ohne einem eingetragenen Fußballverein beitreten zu müssen.
Durch gemeinsame Unternehmungen Kameradschaft und Körperliche Fitness zu fördern.
Mitglied kann werden, wer:
volljährig ist.
mindestens 12 Jahre alt ist und eine Sondergenehmigung hat, mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
bei einer Monatsversammlung Mitgliedschaft beantragt und von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder durch „Abstimmung mit Handzeichen„ aufgenommen wird.
einen jährlichen Beitrag (Männer: 30,- €, Frauen: 15,- €, Jugendliche unter 18 Jahre: 15,- €) bezahlt hat.
§ 3 Verlust der Mitgliedschaft:
Seine Mitgliedschaft verliert, wer:
bis zum 31. August des jeweiligen Jahres, seinen Jahresbeitrag nicht bezahlt hat.
sich vereinsschädigend oder grob unkameradschaftlich verhält und von einem Ausschussgericht (bestehend aus mindestens 3 Vorstandsmitgliedern und 4 Ausschussmitgliedern) ausgeschlossen wird.
§ 4 Vorstandschaft:
Die Vorstandschaft besteht aus: 1. Vorstand , 2. Vorstand und einem Schriftführer (die auch gemeinsam das Amt des Kassierers übernehmen), die jedes Jahr (zwischen Februar und Mai) neu gewählt werden.
Vorstandschaftsmitglied kann nur werden, wer länger als 1 Jahr Mitglied im Verein ist.
§ 5 Gleichberechtigung:
Grundsätzlich hat jedes Mitglied die gleichen Rechte und Pflichten. Bei Abstimmungen entscheidet die Stimmenmehrheit.
§ 6 Spielerbestimmung:
Jeder Spieler ist für sich selbst Verantwortlich und hat sich an die vereinbarten Abmachungen zu halten.
§ 2 Mitgliedschaft: